Контакты
Address: Marshal Zhukov Ul. 51, Moscow 123154, Metro Oktyabrskoye Pole
Address: Marshal Zhukov Ul. 51, Moscow 123154, Metro Oktyabrskoye Pole
Fulfill the arbitral award in Russia!
Elektronischer Eingang für Dokumente
Here you can submit your claim and supporting documents online.
– Public affairs and media office
– Human resources department
VORTEILE UNSERES SCHIEDSGERICHTS
Schnelle Prüfung von Klagen
Eine Klage wird innerhalb von 10 Arbeitstagen nach dem Einreichedatum geprüft. Gemäß dem Gesetz treten Urteile des Schiedsgerichts sofort in Kraft und können nicht angefechtet werden (nirgends).Staatliche Unterstützung bei der Ausführung von Gerichtsurteilen
Nach dem Urteil des Gerichts wird innerhalb von 30-50 Tagen ein staatlicher Vollstreckungnstitel ausgestellt (mit finanzieller Garantie des Gerichts).Gerichtliches Mahnverfahren
Das Gericht hilft kostenlos bei der Einreichung von vollstreckbaren Urkunden an die Bank des Schuldners oder an das Amt der Gerichtsvollzieher, mit weiterer Kontrolle der Durchführung bis zur Rückgabe der Verbindlichkeiten. Organisiert die Arbeit mit SchuldeneintreibernQualifizierte und unabhängige Richter
Anforderungen an Richter – höhere juristische Ausbildung und mindestens 5 Jahre Arbeitserfahrung in diesem Bereich.
Die Richter werden von den Konfliktparteien selbst oder vomPräsidium ausgewählt, um die Unabhängigkeit des Prozesses zu garantieren. Die persönlichen Daten der Richter sind nicht zugänglich.Hilfe bei der Vorbereitung für die Gerichtsverhandlung
Bis zur Einreichung einer Klage wird im Gericht eine kostenlose Beratung im Bezug auf prozessbezogene Fragen angeboten.Regionale Zugänglichkeit
Klagen in Bezug auf regionale oder ausländische Beklagte werden in Moskau oder über Skypebehandelt!.Sparen
Es handelt sich um das einzige Gericht, das Klagen in Bezug auf juristische und natürliche Personen betrachtet. Die Ausgaben sind bis zu 10 Mal niedriger als in einem staatlichen Gericht.
Völkerrechtliche Grundlagen des Schiedsgerichtswesens
Europisches bereinkommen ber die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit 61
New_Yorker_bereinkommen_ber_die_Anerkennung_und_Vollstreckung_ausl_ndischer_Schiedsspr_che